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🔈 Der Bundestag hat neue Corona-Maßnahmen verabschiedet: Dazu gehört die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, ein Bonus für Pflegekräfte und die Ausweitung von Tests.
Wir lassen die Menschen in der 🦠 Corona-Krise nicht allein. Wir schaffen damit Solidarität und Sicherheit in der Krise.
‼️ Darum geht es beim Sozialschutzpaket II:
👉 Höheres Kurzarbeitergeld: 70 % ab dem vierten Monat, 80% ab dem siebten Monat
👉 Erweiterung Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Kurzarbeit
👉 Verlängerung Bezug Arbeitslosengeld I
👉 Hilfseinrichtungen werden besonders geschützt
‼️ Darum geht es beim Pandemie-Schutz-Gesetz:
👉 Corona-Tests werden präventiv möglich
👉 Erweiterung der Meldepflichten für Labore und Gesundheitsämter
👉 Gesundheitsämter erhalten 50 Mio. Euro Zusatzunterstützung
👉 Pflegekräfte erhalten einen steuerfreien Bonus
Mehr dazu ➡️ https://www.cdu.de/…/wir-schaffen-sicherheit-und-solidarita…


Schäfer begrüßt Lockerung der Grenzkontrollen
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute bekanntgegeben, dass die Grenzkontrollen zu Frankreich ab dem 16. Mai 2020 gelockert werden sollen. Anita Schäfer, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied der deutsch-französischen Parlamentariergruppe, begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich. Bereits am 4. Mai 2020 hatte Schäfer gefordert, die Grenzen zu Frankreich möglichst bald wieder zu öffnen.
Am 4. Mai 2020 hat sich Anita Schäfer der Forderung von Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) angeschlossen, der ein grenzüberschreitendes Konzept zur Corona-Bekämpfung anstelle von einseitigen Grenzkontrollen gefordert hatte. Diese künftig engere Kooperation mit den Nachbarstaaten beim Grenzregime hat Minister Seehofer nun heute verkündet.
„Es war richtig, dass Deutschland aufgrund des starken Infektionsgeschehens in der ostfranzösischen Region Grand Est vor zwei Monaten die Grenzen zu Frankreich geschlossen hat. Da sich aufgrund sinkender Infektionszahlen sowohl bei uns als auch in Frankreich die Lage jedoch grundlegend geändert hat, sind die Grenzschließungen nicht länger zu rechtfertigen. Ich begrüße deshalb die heute beschlossenen Lockerungen ausdrücklich“, so die CDU-Bundestagsabgeordnete.
Die heutige Entscheidung sieht vor, dass es ab dem 16. Mai keine systematischen, sondern nur noch „flexible und risikobasierte“ Kontrollen geben soll. Auch wird es zusätzliche Erleichterungen für Reisen aus familiären oder persönlichen Gründen geben. Zudem sind künftig wieder alle grenzüberschreitenden Verkehrswege zugelassen.
„Als Bundestagsabgeordnete, deren Wahlkreis an Frankreich grenzt, ist mir insbesondere die Freundschaft zu unseren französischen Nachbarn ein echtes Herzensanliegen. Die Grenzschließungen haben in den letzten zwei Monaten nicht nur enormen wirtschaftlichen Schaden verursacht, sondern haben auch die persönlichen Beziehungen zwischen Deutschen und Franzosen negativ beeinflusst. Deshalb ist es gut, dass die Schlagbäume zu Frankreich nun zumindest durchlässiger und - abhängig von der Infektionslage - ab dem 16. Juni 2020 der Vergangenheit angehören werden. Das bedeutet, dass wir voraussichtlich in gut einem Monat wieder wie vor der Krise die Möglichkeit des grenzüberschreitenden Reisens innerhalb des Schengen-Raums nutzen können“, so Anita Schäfer. Bereits 2002 hatte die westpfälzische Abgeordnete als Zeichen der deutsch-französischen Freundschaft den grenzüberschreitenden Helmut-Kohl-Wanderweg initiiert.


Anita Schäfer informiert zu Bauarbeiten in der Niederauerbach-Kaserne
Die Bundestagsabgeordnete Anita Schäfer (CDU) hat sich kürzlich an die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, gewandt und eine schnellere Sanierung der Truppenküche und eine zeitnah bereitgestellte Interimsküche gefordert. Schäfer hatte die Ministerin eingeladen, sich persönlich ein Bild von den Maßnahmen zu machen.
„Ich habe der Bundesministerin klar gemacht, dass die geplante Dauer der Sanierung und Bereitstellung der Übergangslösung nicht akzeptabel ist“, so Anita Schäfer, die auch Mitglied im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages ist. Zum Stand des Neubaus der Interimsküche teilt Schäfer mit, dass die Maßnahme sich wegen fehlender Planungsgrundlagen verzögere. Eine Ausschreibung sei daher noch nicht erfolgt. Die Bauunterlagen unterlägen derzeit noch der Prüfung. Bis zum 29. Mai könnten verschiedene Stellen wie beim Arbeitsschutz oder Brandschutz noch Stellungnahmen abgeben. Diese müssten im Anschluss von der Bauverwaltung in die Unterlagen eingearbeitet werden. Mitte Juli solle die Ausschreibung erfolgen, die dann im September schließen solle. Die Auftragsvergabe soll Mitte Dezember erfolgen.
„Ich verstehe und teile den Unmut der Soldaten in der Niederauerbach-Kaserne hinsichtlich der Truppenküche. Aufgrund der historischen Gebäude spielt der Denkmalschutz aber eine große Rolle. Dennoch passiert bereits viel, beispielsweise bei dem Abschluss der neuen Sporthalle letztes Jahr, dem im Sommer übergabefertigen Sanitätsversorgungszentrum, der Grundsanierung der Unterkunftsgebäude, dem WLAN, dem Bau einer neuen Kapelle oder eines für die Fallschirmspringer wichtigen neuen Kletter- und Abseilturms“, schließt Schäfer. Über die nächsten zehn Jahre werden 80 Millionen Euro in den Standort investiert.
Die Abgeordnete befindet sich seit Jahren im engen Austausch mit dem Bundesministerium der Verteidigung und verschiedenen anderen Stellen, die für die Sanierungsmaßnahmen verantwortlich sind und pocht im Sinne der Soldaten unermüdlich auf eine effizientere Bearbeitung.


Anita Schäfer bekräftigt Freundschaft zu den USA 🇩🇪🇺🇸
Vor dem Hintergrund der Debatte um die Tornado-Nachfolge betont die Bundestagsabgeordnete Anita Schäfer (CDU) die Bedeutung der Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika für Deutschland insgesamt und Rheinland-Pfalz im Besonderen.
„Als Mitglied des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung der NATO kenne ich die große Bedeutung der USA für unser Land.“, so Schäfer. „Deswegen irritiert mich die derzeit von manchen geführte Debatte um die Nachfolge der Tornado-Kampfjets. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die nukleare Teilhabe von allen Koalitionspartnern im Koalitionsvertrag einvernehmlich festgeschrieben wurde. Deutschland ist Teil eines solidarischen Bündnisses, in dem wir auf die Bedürfnisse der Partner Rücksicht nehmen. Besonders die baltischen Staaten und Polen sind aufgrund der vielfachen und andauernden russischen Aggressionen gegen die Ukraine zutiefst verunsichert. Deutschland steht im politischen und wirtschaftlichen Zentrum Europas. Würden wir von der gemeinsamen Sicherheitsstrategie abkehren, wäre das ein fatales Signal. Nationale Alleingänge schaffen nicht mehr Sicherheit, sondern weniger. Deutschland bekennt sich zum Multilateralismus und zur internationalen Zusammenarbeit.“
Anita Schäfer unterstreicht: „Wir verdanken den USA sehr viel, nicht nur historisch. Gerade Rheinland-Pfalz profitiert auch heute noch von den engen Beziehungen zu unseren amerikanischen Partnern. In meinem Wahlkreis beispielsweise liegt die US-Airbase Ramstein. Sie trägt mit 53.000 Amerikanern und 5.000 deutschen Beschäftigten jährlich 1,5 Milliarden Euro unter anderem für Handwerk, Dienstleistungen, Hotellerie und Wohnungsmarkt zur regionalen Wirtschaft bei. Ich jedenfalls halte nichts davon, sich auf Kosten unserer Sicherheit und Beziehungen zum wichtigsten Partner im Vorwahlkampf zu profilieren.“


In den letzten Tagen haben mich zahlreiche Nachrichten erreicht zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Auch aufgrund von verzerrenden Medienberichten sind hier offensichtlich Missverständnisse aufgekommen. Ich stelle klar:
Es ist keine allgemeine Impfpflicht geplant!
Eine Impfpflicht war auch nie Teil des Gesetzespaketes. Der Entwurf sah vor, dass bei der Anordnung und Durchführung behördlich angeordneter Schutzmaßnahmen in angemessener Weise zu berücksichtigen sei, ob und inwieweit eine Person, die ihre Immunität wissenschaftlich nachweisen kann, von den Maßnahmen ganz oder teilweise ausgenommen werden kann. Wichtig in diesem Zusammenhang wäre eine zweifelsfreie Feststellung einer Immunität, die ausschließt, dass eine Infektionskrankheit von der betroffenen Person übertragbaren werden kann. Der Schutzzweck der behördlich angeordneten Maßnahme sollte dadurch nicht gefährdet werden.
Derzeit kann wissenschaftlich noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, ob durch vorhandene Antikörper (etwa wegen einer überstandenen Infektion) eine ausreichende Immunität vorhanden ist. Auch eine fehlende Ansteckungsfähigkeit aufgrund eines ausreichenden Impfschutzes kann derzeit nicht sichergestellt werden, da kein Impfstoff zur Verfügung steht.
Der Gesetzentwurf sah außerdem eine Konkretisierung der bereits heute bestehenden Impfdokumentation (§ 22 Infektionsschutzgesetz) und eine Erweiterung dieser Dokumentation auf den Immunitätsstatus vor. Eine Immunitätsbescheinigung existiert in Form des Impfpasses also bereits und hat sich bewährt!
Da es derzeit noch offene Fragen bzgl. einer wissenschaftlich zweifelsfreien Feststellung der Immunität bei Covid-19 gibt, wurde noch vor dem Beschluss der Fraktionsgremien die Streichung der entsprechenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf vorgenommen.
Dennoch bleibt es die Aufgabe der Politik, die Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen in den Blick zu nehmen, die Grundrechte einschränken und die Frage der Verhältnismäßigkeit aufwerfen – insbesondere, wenn in möglicherweise absehbarer Zeit die Immunität durch einen wissenschaftlich zweifelsfreien Antikörpertest oder eine durchgeführte Impfung festgestellt werden kann.
Wie man eine solche Immunität dann angemessen dokumentiert, wird ebenfalls zu diskutieren sein. Das betrifft auch Krankheiten, für die es bereits einen ausreichenden Impfschutz bzw. zweifelsfreie Test zum Nachweis der Immunität gibt (etwa Masern). Ausdrücklich wäre es bei diesen Änderungen nicht um die Einführung einer Impfpflicht gegangen, sondern um eine nachvollziehbare und einheitliche Dokumentation und darauf basierend die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen. Gleichzeitig müssen wir auch ethische Belange von Menschen und Risikogruppen in den Blick nehmen. Aus diesem Grund hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Deutschen Ethikrat um eine Bewertung und Stellungnahme gebeten.
Ich weiß, dass wir uns in einer Zeit befinden, die für uns alle sehr belastend ist und die wissenschaftliche Datenlage aufgrund der Neuheit des Virus nicht immer eindeutig. Die Politik in unserem Land arbeitet hart daran, Leben zu schützen, den Menschen, Familien und Unternehmen in der Krise zu helfen und Schritte zurück in ein offenes Leben zu ermöglichen. Die Maßnahmen sollen und müssen diskutiert werden, wir leben in einer Demokratie und die Politik ist nicht unfehlbar. So wird es auch zum vorliegenden Gesetzesentwurf am 11. Mai eine Anhörung im Bundestag geben, auf der das Paket kritisch betrachtet wird.
Wenn aber einige Wenige die Krise nutzen, um Verschwörungstheorien, Hetze und Desinformation zu verbreiten, dann ist damit niemandem geholfen. Im Gegenteil. Darum bitte ich Sie, prüfen Sie die Informationen, die Sie erhalten und wägen Sie sie gegen verschiedene seriöse Quellen ab.
Weitere Informationen zu dem Gesetzesvorhaben und den Gesetzesentwurf selbst finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/covid-19-bevoelkerungsschutz-2.html?fbclid=IwAR0iRvoB-fxDNjaBXxkL0egVaI3IA4FMgDAUgptdcpKaqRxVabH0DruWT1U
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf?fbclid=IwAR19wMfcSWa3Vsf0nKHvkrmi2ric4tZnu3Gx_t5d3CY7-OdazAEfCUPQhQU
Nicht nur Unternehmen stehen derzeit unter enormem Druck. Auch die Familien spüren die Belastung in der Pandemie. Familien sind die Stütze unserer Gesellschaft und sind durch die Schul- und Kita-Schließungen besonders betroffen.
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